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Ob wir und Sie wollen oder nicht: Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind in Deutschland aufgrund des Vorschriften- und Regelwerks der gesetzlichen Unfallversicherung verpflichtet, Elektrogeräte und elektrische Anlagen in definierten Abständen zu überprüfen. Wie diese Prüfung abläuft, ist in der Vorschrift 3 (DGUV V3) geregelt. Früher nannte man diese BGV A3.








