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Neue Kompetenz zu Ihrem Vorteil und Nutzen: Wir sind seit diesem Jahr zertifizierter WHG-Fachbetrieb.

Neue Kompetenz zu Ihrem Vorteil und Nutzen: Wir sind seit diesem Jahr zertifizierter WHG-Fachbetrieb.

Abkürzungen erschließen sich nicht jedem. Ein „WHG-Fachbetrieb“ ist ein Unternehmen, das nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zertifiziert ist und bestimmte Tätigkeiten an Anlagen durchführen darf, die wassergefährdende Stoffe verwenden. Diese Betriebe haben spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten, um Risiken im Umgang mit solchen Stoffen zu minimieren und Gewässer zu schützen. So weit so gut.

Was bedeutet das für Sie?

Unser jetzt erweiterter Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf das Errichten und Instandsetzen von Auffangwannen für HBV-Anlagen. Das heißt, wir dürfen ausschließlich Auffangwannen für HBV-Anlagen errichten und instand setzen:

Und schon wieder gilt es, eine Abkürzung zu erklären: HBV-Anlagen sind Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe. Bei HBV-Anlagen befindet sich der wassergefährdende Stoff grundsätzlich in der Durchführung eines bestimmten Arbeitsprozesses. Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe sind ortsfeste technische Einrichtungen z.B. eine Dreh- oder Fräsmaschine mit entsprechendem Bohrwasser, in denen eben diese wassergefährdenden Stoffe unter Ausnutzung ihrer chemischen und/oder physikalischen Eigenschaften angewendet, gebraucht oder verbraucht werden. Dazu gehören unter anderem Hydraulikaggregate, Klima- und Kälteanlagen aber auch Werkzeugmaschinen oder Zerspanungstechnik (siehe oben).

Diese neue Kompetenz gilt übrigens nicht für LAU-Anlagen. Die Abkürzung „LAU“ steht für Lagern, Abfüllen und Umschlagen.

Ihre Vorteile mit unserem Service.

Gerne sind wir Ihr Partner für diese anspruchsvollen Arbeit mit ebenso ausführlichen Dokumentationspflichten. Mit unserer Erfahrung unterstützen wir Sie, rechtskonform sichere Betriebsstätten zu betreiben. Sie profitieren dabei von unserer weitreichenden Erfahrung in den Prozessen von Handwerk und Industrie und den damit verbundenen Sicherheitsanforderungen. Auf Wunsch realisieren wir die volldigitale Dokumentation mit garantierter Rechtskonformität sowie unserer zertifizierten Prozesse.

  • Die erstmalige Prüfung als WHG-Fachbetrieb
    erfolgte bereits am 13.05.2025 durch den TÜV Süd.
  • Das entsprechende Zertifikat finden Sie hier.